Kosten
Die Kosten der Therapie orientieren sich an den Empfehlungen des Berufsverbandes „Logopädie Austria“.
- 45 Minuten (T2) inklusive Vor- und Nachbereitung ohne Patient: 79€
- 60 Minuten (T3) inklusive Vor- und Nachbereitung ohne Patient: 99€
Verordnung und Rückerstattung
Ich arbeite als Wahllogopädin auf Refundierungsbasis. Für die Therapie wird eine Verordnung vom Facharzt (z.B. HNO-ÄrztIn, ZahnärztIn, KinderärztIn oder NeurologIn) oder HausärztIn benötigt, welche von der Sozialversicherung bewilligt werden muss.
Auf der Verordnung müssen folgende Punkte vermerkt sein:
- Ihre persönlichen Daten oder die Daten Ihres Kindes
- Medizinische Diagnose
- 10x logopädische Therapie à 60 Minuten
Nach Beendigung eines Therapieblocks erhalten Sie eine Honorarnote. Diese kann mit der bewilligten Verordnung an die jeweilige Krankenkasse geschickt bzw. eingereicht werden, wo anschließend ein Teil der Therapiekosten rückerstattet wird (je nach Kasse 50-80%). Wenn Sie eine Zusatzversicherung haben, können Sie dann auch dort noch Ihre Honorarnote einreichen und bekommen teilweise bis zu 100 % der Kosten rückerstattet.
Falls Sie verhindert sein sollten, sagen Sie bitte Ihren Termin rechtzeitig ab (spätestens 24 Stunden vor Ihrem Termin). Bei späterer Absage oder bei Nichterscheinen muss das volle Honorar in Rechnung gestellt werden. In diesem Fall werden die Kosten nicht vom Krankenversicherungsträger rückerstattet.